Häufig gefragt / F.A.Q.
Als Heilmittel der gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene, versicherte Personen tragen einen Eigenanteil von 10% der Gesamtbehandlungskosten. Eine Befreiung von diesem Eigenanteil ist möglich. Sprechen Sie über die dafür geltenden Bedingungen mit Ihrer Krankenkasse.